Das Thema künstliche Intelligenz ("KI") wird derzeit auf allen Kanälen bespielt und prasselt ununterbrochen auf die Anwaltschaft ein. Dabei werden extreme Hoffnungen (z.B. Erleichterung des Arbeitsalltags und ultimative Waffe im Kampf gegen den Kostendruck) aber auch Ängste (z.B. Anwälte braucht es keine mehr) geschürt. Die derzeitige Wahrheit ist wesentlich profaner und der Stand der KI-Systeme ist heute noch nicht dort, wo derartige Aussagen bereits den Tatsachen entsprechen.

Wahr ist jedoch, dass KI-Systeme seit der Veröffentlichung von ChatGPT im November 2022 und ähnlichen KI-Systemen tatsächlich Texte schreiben können und damit ein Quantensprung erreicht wurde. Auch ist der Umgang mit den Maschinen in den letzten Jahren wesentlich einfacher geworden; man spricht mit den KI-Systemen ähnlich wie mit einem Menschen. Mit der freien Zugänglichkeit für jedermann ist sodann die letzte Hürde für eigene Versuche gefallen.

Der SAV ist überzeugt, dass KI-Systeme Einzug in unsere tägliche Arbeit halten werden. Es gilt somit sich mit den neuen Arbeitsmethoden zu akklimatisieren. Allerdings haben KI-Systeme wie jede neue Technologie ihre Tücken und es gilt bei deren Nutzung das Berufsgeheimnis und den Datenschutz im Auge zu behalten (wie selbstverständlich bei jeder unserer Handlungen).

Die Fachgruppe Digitalisierung hat deshalb KI-Guidelines erarbeitet, die vom Vorstand des SAV abgenommen und hier veröffentlicht sind. Diese Guidelines erklären, welche Sicherheitsvorkehrungen getroffen und welche Grundsätze bei der Anwendung beachtet werden müssen.

In der Anwaltsrevue 9/24, die von Mitgliedern der Fachgruppe Digitalisierung verantwortet wurde, werden sodann die wichtigsten Themen aufgegriffen und ausserdem eine Übersicht über KI-Systeme in der Praxis von Anwaltskanzleien und Rechtsdiensten gegeben.