Stand heute - Digitalisierung

Stand heute

Parallel zu den Projektarbeiten Justitia 4.0 laufen die Gesetzgebungsarbeiten auf Stufe Bund und Kanton. Derweil sich die Projektarbeiten derzeit im WTO-Ausschreibungsverfahren für den künftigen Konstrukteur der Plattform und somit weitestgehend auf Kurs befindet (vgl. Masterplan im Kasten), hat der der gesetzgeberische Beitrag zur Digitalisierung der Justiz erst kürzlich Fahrt aufgenommen. Mit einiger Verspätung hat der Bundesrat den Entwurf zum Bundesgesetz über die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) in die Vernehmlassung geschickt. Der SAV unterstützt dieses Digitalisierungsprojekt. Aus anwaltschaftlicher Sicht gibt es aber noch erhebliches Verbesserungspotenzial.

Ja zum Obligatorium, aber nicht mit dem Holzhammer

Der Gesetzesentwurf selber nennt keinen Zeitpunkt, da das Obligatorium Inkrafttreten soll. Der online publizierte Masterplan geht neuerdings davon aus, dass in der Zeit zwischen 1. Januar 2023 und 31. Dezember 2024 ein sogenannter Rollout stattfindet, anschliessend der Betrieb aufgenommen und das Obligatorium anfangs 2027 Inkrafttreten soll.
Bisher ging man von einer kürzeren Phase des Rollouts aus, welche in das Obligatorium gemündet hätte. Der SAV begrüsst deshalb, dass man sich für Übergangsfristen entschieden hat, welche es der Anwaltschaft ermöglichen, sich rechtzeitig einzustellen und die Applikation zu testen. Die Vorgaben sind aber nicht ausschliesslich im Masterplan Justitia 4.0, sondern im Gesetz vorzusehen.
Der SAV verlangt weiter, dass das System voll funktionsfähig sein muss, bevor die Übergangsfrist von mindestens 2 Jahre zum Obligatorium zu laufen beginnt. Zudem bedarf es Ausnahmebestimmungen für Personen, die die technischen Voraussetzungen nicht erfüllen können.

Das Berufsgeheimnis ist auch in der digitalisierten Justiz unantastbar

Im Rahmen des Projekts Justitia 4.0 konnte die Anwaltschaft ihre Anliegen Belangen einbringen. Der SAV hat sich dabei für strenge technische und organisatorische Vorgaben eingesetzt, die garantieren sollen, dass das Berufsrecht gewahrt wird. Sowohl die EJustizakte als auch der elektronische Rechtsverkehr müssen diese Vorgaben erfüllen. Verschlüsselung, Schutz der Plattformen vor unberechtigten Zugriffen und Massnahmen, die verhindern, dass Daten, insbesondere aber auch Metadaten weitergegeben werden, sind unabdingbare Vorgaben an das Projekt.

Die Digitalisierung soll auch der Anwaltschaft einen Nutzen bringen

Das Projekt Justitia 4.0 soll ein modernes, wirtschaftlich optimiertes System unter Berücksichtigung der existierenden Fachapplikationen verwirklichen. Daran wird die Anwaltschaft das Resultat messen:
Die Plattform soll nicht nur die Nachteile der «papierbasierten» Justiz beheben. Sie muss mit Legal Tech-Applikationen funktionieren und der Anwaltschaft einen Beitrag zur Optimierung der internen Kanzleiabläufe bieten. Die Anwaltschaft ist bereit, ihren Beitrag zu leisten, um die Kanzleiorganisation für die Anforderungen der digitalen Welt «fit» zu machen. Im Gegenzug muss die Plattform der Anwaltschaft die entsprechenden organisatorischen und finanziellen Anreize bieten.

Diese und zahlreiche weitere Anliegen hat der SAV in seiner Vernehmlassung gefordert. Der Vorstand ist der Auffassung, dass die Arbeiten im Projekt auf guten Wegen sind und wird die weitere Entwicklung sehr aufmerksam verfolgen. Flankierend wird der SAV den Kanzleien die nötigen Tools vorbereiten, die sie auf dem Weg zur digitalisierten Anwaltskanzlei begleiten.