Wie präsentiere ich mich im Internet? - Digitalisierung

Wie präsentiere ich mich im Internet?

Die detaillierte Vorgehensweise zum Video finden Sie hier Das Internet ist auch für die anwaltliche Arbeit nicht mehr wegzudenken. Nicht nur E-Mails oder Videokonferenzen, sondern auch für Recherchen ist das World Wide Web ein essentielles Ar-beitsinstrument der Anwälte. Potentielle Klienten informieren sich ebenfalls immer mehr über das Netz. Aus diesem Grund wird immer wichtiger, wie sich Anwälte im Internet präsentieren.

 

Erste Voraussetzung für die Online Präsenz ist selbstverständlich eine eigene Internetseite. Diese Seite sollte ansprechend und zeitgemäss sein.

Wichtig ist auch, dass der Auftritt im Netz laufend aktualisiert wird (z.B. Mitarbeiterwechsel, neue Publikationen). Die eigene Internetseite wird so zu einer wichtigen Visitenkarte der Kanzlei. Für viele Kolleginnen und Kollegen sind dies Selbstverständlichkeiten. Es kann sich indes lohnen, externe Unterstützung für Aufbau oder Auffrischung des eigenen Auftritts beizuziehen. 

Als nächstes stellt sich die Frage, wie die Internetseite im Netz gefunden werden kann. Zu diesem Zweck werden bekanntlich Suchmaschinen eingesetzt, welche anhand von eingegebenen Begriffen Links zu passenden Internetseiten angeben. Um die Auffindbarkeit des eigenen Auftrittes im Netz zu steigern, lohnt es sich, die Seite(n) mit Bezug auf Aufbau und Inhalt zu opti-mieren. Inhaltlich sollten Begriffe auf der Internetseite enthalten sein, die potentielle Klienten bei ihrer Suchanfrage eingeben. Mit dem Aufbau (z.B. Überschriften, Einleitung oder kurzer Über-sichtstext) wird man über die Suchmaschinen ebenfalls leichter gefunden. Dieses Vorgehen wird als Suchmaschinenoptimierung – englisch search engine optimization (SEO) - bezeichnet. Zu beachten ist der Umstand, dass die Kriterien der Suchmaschinenanbieter (im Speziellen die dahinter liegenden Algorithmen) regelmässig angepasst werden und entsprechend auch eine aktive Bewirtschaftung der eigenen Website notwendig ist (z.B. aufschalten von neuen Beiträgen oder überarbeiteten Texten mit neuen kundenspezifischen Begriffen). 

Oftmals wird auf Internetseiten von Anwaltskanzleien aufgeführt, welche Rechtsgebiete eine Kanzlei abdeckt. Potentielle Klienten suchen aber nicht zwingend auf Basis von Rechtsgebieten, sondern geben bei ihrer Suche im Netz auch andere Begriffe ein. Daher lohnt es sich, zu prüfen, was für Stichworte typischerweise eingegeben werden könnten. Je nach Rechtsgebiet und Dienstleistung sind dies andere Begriffe, vor allem aber hängt es sehr stark vom potentiellen Klienten und der Person ab, welche die Begriffe eingibt. Will ein Anwalt die Auffindbarkeit seiner Internetseite verbessern, muss er prüfen, wer die Unternehmen und Personen sind, die typischerweise seine Dienstleistungen benötigen. Je präziser die Begriffe auf der eigenen Internetseite auf die Bedürfnisse der potentiellen Klienten abgestimmt sind, desto eher erscheint die eigene Kanzlei am Anfang der Suchergebnisliste. Diese Massnahmen sind theoretisch ohne Kosten umsetzbar. Für eine zielgerichtete Umsetzung kann es sich aber lohnen, einen Berater beizuziehen.

Die Auffindbarkeit im Internet steigt je mehr die eigene Internetseite bei den Suchergebnissen erscheint. Wesentliches Element ist dabei wie erwähnt die Kundenausrichtung. Es gibt noch weitere Hilfsmittel. Ein Beispiel ist das Aufführen von eigenen Publikationen oder Hinweise auf Veranstaltungen auf der eigenen Internetseite. Mit passenden Einleitungen oder Beschreibungen auf solche Erzeugnisse und entsprechenden Links steigt die Präsenz im Web. 

Um bei den Suchergebnissen zuoberst und auf der ersten Seite zu erscheinen, können bei den Betreibern von Suchmaschinen Anzeigen platziert werden. Mit solcher Suchmaschinenwerbung (search engine advertising, SEA) kann die Präsenz im Internet zusätzlich gesteigert werden. Die Kosten dafür sind verglichen mit anderen Werbemassnahmen gering. Zu beachten ist, dass Suchmaschinen die betreffenden Ergebnisse richtigerweise als Anzeigen, sprich als Werbung, deklarieren. Der Anwalt muss daher entscheiden, ob er aktiv Werbung betreiben und so wahrgenommen will. Werbung für Anwälte ist dann erlaubt, wenn diese objektiv bleibt und dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit entspricht (Art. 12 lit. d BGFA).

Den gesetzlichen Rahmenbedingungen ist auch sonst Beachtung zu schenken. Werden bspw. Besuche auf der eigenen Internetseite weiter analysiert, um zu ermitteln, was für Personen die Seite besuchen (z.B. durch Analysetools von Suchmaschinen), gilt es den Datenschutz einhalten. Am einfachsten ist dabei, solche Auswertungen, wenn überhaupt gewünscht, anonymisiert vornehmen zu lassen. Diese Option kann bei den Suchmaschinenbetreibern so ausgewählt werden. Werden sog. Cookies eingesetzt, muss darüber informiert werden (vgl. Art. 45 lit. b FMG für Cookies). Dazu gibt es bereits diverse Standardtexte und Unterstützung. 

Soziale Medien sind ein weiterer Kommunikationskanal, mit dem auf die eigene Kanzlei aufmerksam gemacht werden kann. Eigene Beiträge, aber auch jedes Liken oder Teilen und Kommentieren von anderen Texten und Bildern geht an alle Kontakte aus dem eigenen Netzwerk. Der Zeitaufwand für die Erstellung der Beiträge ist verhältnismässig gering, die Reichweite gross und das ohne oder zu sehr geringen Kosten. Soziale Medien sind jedoch kein Ersatz für andere Marketingmassnahmen, sondern eine Ergänzung. Insbesondere kann Social Media als Multiplikator eingesetzt werden, beispielsweise in dem auf Publikationen in anderen Medien, Vorträge oder Veranstaltungen, an denen Sie mitwirken hingewiesen wird. 

Um Soziale Medien erfolgreich einzusetzen, braucht es ein Netzwerk. Suchen Sie also Ihnen bekannte Kontakte auf der jeweiligen Plattform und laden Sie diese in ihr Netzwerk ein. Auch die eigene Kanzlei kann ein Profil erstellen. Deren Beiträge können dann die Anwälte über ihr Social Media Profil ebenfalls verbreiten, womit schon fast eine virale Verbreitung stattfindet. Wichtig zu wissen: Die persönliche Multiplikation von Informationen über soziale Kontakte werden glaubhafter wahrgenommen, als diejenigen über einen Unternehmens-Kanal. Die Erstellung über das persönliche Social Media Profil ist also wenn möglich vorzuziehen. Das Unternehmen kann über dessen Profil den Beitrag im Anschluss teilen, kommentieren oder liken.

Denken Sie aber auch hier an die Kundenausrichtung und positionieren Sie sich in den Gebieten, unter denen Sie gefunden werden wollen.
 


Fazit: Die Mischung macht’s

Die Verbesserung der Auffindbarkeit im Internet ist nur eine von vielen Massnahmen, um die Bekanntheit der eigenen Kanzlei zu verbessern. Am Meisten Wirkung wird durch die Kombination der Möglichkeiten erzielt. Ein Fachartikel in einer Zeitschrift, ein Vortrag oder eine Kanzleiveranstaltung kann auch auf der eigenen Internetseite erwähnt und über Social Media angekündigt werden. Dadurch werden mit einem Erzeugnis und wenig Zusatzaufwand mehrere Kanäle «bespielt». 

Durch die fortwährende Digitalisierung und Zunahme von digitalen Informationen steigt die Wertschätzung von Papiererzeugnissen und persönlichen Veranstaltungen. Nach dem Motto, das eine tun und das andere nicht lassen, kann mit der Kombination von verschiedenen Massnahmen noch mehr erreicht werden.
 

Tipps

  • Statten Sie Ihren Internetauftritt mit übersichtlichen und ansprechenden Seiten aus. 
  • Beginnen Sie bei Texten mit Titeln und zusammenfassenden Einleitungen, damit der Nutzer nicht zwingend alles lesen muss.
  • Verwenden Sie auch Bilder. 
    • Mögliche Inhalte einer Internetseite
    • Vorstellung der Kanzlei (Wer sind wir?)
    • Übersicht über die Leistungen einer Kanzlei (Rechtsgebiete, Branchen)
    • Vorstellung der Mitarbeiter und der von ihnen betreuten Gebiete
    • Netzwerke/Kooperationspartner der Kanzlei falls vorhanden
    • Publikationen
    • Kontaktmöglichkeiten

Beispiel für einen kurzen Text mit kundenspezifischen Begriffen:

Arbeitsrecht

Ihnen stellen sich arbeitsrechtliche Fragen? Gerne beraten und vertreten wir Sie beim Abschluss von Arbeitsverträgen, bei Spezialthemen wie Personal-vermittlung und Personal-verleih, sowie bei arbeitsrechtlichen Prozessen vor Gerichten und Behörden.

Unser Team von Fachleuten mit langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht unterstützt Sie bei der Lösung der sich stellenden Probleme.
 

Wie erreiche ich den potentiellen Klienten:

  • Bestimmen Sie, wen Sie erreichen wollen, damit eine Klientenbeziehung entsteht (bspw. Entscheidungsträger in einer Unternehmung)
  • Überlegen Sie sich, für welche Probleme diese Person einen Rechtsanwalt benötigt.
  • Definieren Sie die Begriffe, mit denen die betreffende Person einen Anwalt suchen würde.
  • Statten Sie die Texte auf Ihrer Internetseite mit diesen Begriffen aus.
     

Aufbau einer Social Media Präsenz:

  • Wählen Sie die Plattformen aus, in der Sie am ehesten auf die von Ihnen gesuchten Klienten oder Entscheidungs-träger stossen.
  • Erstellen Sie ein Profil mit Bild und umfassenden Informationen über Ihre Person bzw. beim Kanzleiprofil über Ihre Unternehmung
  • Bewirtschaften Sie das Profil, schalten Sie regelmässig Beiträge in Bereichen, die Ihre Zielpersonen interessieren.
  • Achten Sie darauf, dass einzelne Soziale Medien von täglichen Informationen «leben» (z.B. Twitter), andere wiederum eine kleine Atempause erlauben (z.B. LinkedIn). 
  • Bereits ein Teilen oder Liken von anderen Beiträgen wird von Ihren Kontakten wahrge-nommen.
  • Überprüfen Sie, wer Ihre Beiträge liest. Auf vielen Plattformen wird diese Möglichkeit anonymisiert zur Verfügung gestellt.